Allgemeine Geschäftsbedingungen Jasmin Bergner Photography
Die nachfolgenden Vereinbarungen sind Bestand des Vertrages.
Geltungsbereich
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hier-mit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrük- kliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
Allgemeines
- Die Nachfolgenden Vereinbarungen gelten für alle an Jasmin Bergner Photography-nachfolgend „Fotograf/-in “ genannt – erteilten Aufträge. Nach dem Vertragsabschluss gelten sie als vereinbart, sofern mit ihnen nicht eine Sondervereinbarung getroffen wird.
- Der Fotograf ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach 6 Monaten seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- Während des Shootings sind keinerlei Aufnahmen seitens der Kunden, deren Freunde, Verwandte etc. anzufertigen, ohne die ausdrückliche Erlaubnis der Fotografin.
- Der unterschriebene Vertrag ist verpflichtend für die Reservierung des Termins.
Urheberrecht
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Fotografien nach dem Urheberrechtsgesetz zu. Die hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
- Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe des „Rohmaterials , sprich der unbearbeiteten Bilder“ erfolgt grundsätzlich nicht!
- Die Verbreitung und Vervielfältigung der Bilder ist ohne Übertragung der Nutzungsrechte untersagt.
Vergütung
- Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar gemäß der Preisliste oder einer vereinbarte Pauschale erhoben, welches spätestens am Tag des Shootings zu entrichten ist. (Abzüglich der Reservierungsgebühr)
- Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung), werden auf die genannten Preise keine Mehrwertsteuer erhoben.
- Vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Reservierungsgebühr von 200 Die Reservierungsgebühr dient der Freihaltung und Sicherung ihres Termins. und wird auf den Gesamtbetrag des Shootings angerechnet.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien Eigentum und in den Händen der Fotografin.
- Über den Paketpreis hinaus bestellte Produkte (Bildprodukte, Dateien etc.) werden gesondert berechnet und sind bei Auftragserteilung zu bezahlen.
- Ausgestellte Gutscheine werden nicht ausgezahlt. Sie gelten 3 Jahre.
- Der vereinbarte Paketpreis ist spätestens am Tag des Shootings zu entrichten.
- Kosten für Zusatzbestellungen wie z. B. spezielle Studioräume, Visagisten usw. können zusätzlich berechnet werden, hierüber wird der Kunde im Vorfeld informiert.
- Alle regulären Preise richten sich nach der künstlerischen Richtung, sowie auch nach der Bildbearbeitung und dem Stil des Fotografen. Abweichungen davon, die Mehraufwand bedürfen, können in Rechnung gestellt werden. Der Fotograf hat den Kunden im Vorfeld zu informieren, falls ein Mehraufwand benötigt wird.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen.
Haftung
- Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
- Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeterPersonen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetesRelease-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografischeUrheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandtenKunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für dieBetextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebendenSinnzusammenhänge.
- Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kundefür dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung und Lieferung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Bilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden. Hat der Auftraggeber keine klare Weisung hinsichtlich Gestaltung der Bilder, wie auch der Bildbearbeitung gegeben, so sind die Reklamationen der Bildbearbeitung oder Gestaltung der Bildprodukte ausgeschlossen.
- Der Fotograf berücksichtigt die Wünsche des Auftraggebers, erfüllt diese jedoch im Rahmen seines fotografischen Stiles.
- Fotoaufnahmen, Endproduktion, Bildbearbeitung, Intensität und Volumen der Bearbeitung, Kunststil, Design und Entwurf des Fotos wie auch Fotobücher und Alben, bestimmt der Fotograf.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Fotografien der Fotografin und deren Vervielfältigung, dazu zählt auch die Umfärbung und nachträgliche Farbbearbeitung, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin.
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, Bilder des Fotografen im Internet ausschließlich in der mitgelieferten, internetfreundlichen Variante mit dezentem Wasserzeichen des Fotografen zu publizieren, insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc.
- Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Volumen des Auftrages und Auslastung des Fotografen. Diese wird individuell vereinbart.
Nutzung der Fotos
- Die Kunden sind bei Auftragserteilung damit einverstanden, dass Jasmin Bergner die Fotos aus dem Auftrag zu Werbezwecke benutzen darf. Hierbei sind sowohl Flyer, Prospekte und ähnliche Printmedien, die zur Veranschaulichung ihrer Arbeit dienen miteingeschlossen, wie auch die Veröffentlichung in Webgalerien (z.B. Website Jasminbergner.com).
Lieferzeiten und Reklamation
- Nach Erhalt der Fotodateien auf CD/DVD/USB sind innerhalb von einer Woche (sieben Tagen) Beanstandungen an Jasmin Bergner zu melden, ansonsten gilt der Auftrag als angenommen und erledigt. Beanstandungen gelten nur im Falle einer Störung des Datenträgers oder wenn die Fotografin gegen vorige schriftlich festgehaltene (im gebuchten Paket beinhaltenden) Leistungen verstoßen hat.
- Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
- Der Fotograf haftet nur für Fristüberschreitung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von mir mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt.
- Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
- Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
- Sollten digital erworbene Bilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so können wir keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über mich erworben werden.
- Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten inbranchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder derBeschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
Nutzungsrecht
- Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligenVerwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Daten-banken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf dieDauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbarenPrintobjektes.
- Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oderSperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag vonmindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
- Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmaligeNutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in derPublikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegebenhat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. ImZweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislichdes Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
- Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitungoder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichenZustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für: -eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigenNachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,-die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgernaller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronischeTrägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweitdieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem.Ziff.III 5. AGB dient, -jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jeg-liche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um inter-ne elektronische Archive des Kunden handelt),-die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragungoder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zurHerstellung von Hardcopies geeignet sind.
- Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektro-nische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkessind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur beiKennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teil-weise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu über-tragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nurgestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenenUrhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
- Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung dervollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jewei-ligen Vertragsverhältnis.
Überlassenes Bildmaterial
- Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterialum urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheber-rechtsgesetz handelt.
- Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sindeigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
- Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in demFall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
- Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es anDritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischenVerarbeitung weitergeben.
- Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oderZustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfangmitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäßund wie verzeichnet zugegangen.
Vertragsstrafe, Schadensersatz
- Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfalleine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehalt-lich weitergehender Schadensersatzansprüche.
- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähi-gem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw.übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch beiLieferungen ins Ausland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit derSchriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen die-ser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien ver-pflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksameBestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristischam nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitzdes Fotografen.